Grenzanzeige

Was ist das?

DieGrenze wurde bereits öffentlich-rechtlich festgestellt und kann lediglich von uns mit Hilfe einer Farbmarke oder eines Pflocks angezeigt werden. Grenzmarken können hierbei nicht eingebracht werden. Ferner besteht keine formelle Rechtssicherheit. Es findet auch kein Grenztermin statt, an dem die Grenznachbarn ihre Bedenken vorbringen können.

Wozu das Ganze?

Die Grenzanzeige kann beauftragt werden, wenn ein Grundstückseigentümer lediglich die Lage seiner Grenzpunkte in Erfahrung bringen will, etwa um einen Zaun zu errichten. Bei eventuellen Grenzstreitigkeiten, auch in Fragen einer möglichen Überbauung, ist das Resultat nicht maßgeblich. Auch für die Teilung eines Grundstücks ist eine Grenzanzeige wirkungslos.

Was kostet so etwas?

Die Berechnung der Kosten für eine Grenzanzeige erfolgt nicht wie bei den öffentlich-rechtlichen Vermessungsleistungen über die Vermessungskostenverordnung, da sie keine Liegenschaftsvermessung im herkömmlichen Sinne darstellt. Daher erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Kostenangebot.

Was muss ich tun?

Füllen Sie einfach den nötigen Antrag aus, den Sie in unserem Download-Bereich sowie per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden ihn an uns zurück. Wir veranlassen anschließend alles Weitere und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, so dass Ihnen kein weiterer Aufwand entsteht.